Ferninspektion von Rauchwarnmeldern

Wer kann die Ferninspektion sinnvoll nutzen?

Die Ferninspektion von Rauchwarnmeldern lohnt sich vor allem dann, wenn es um größere Wohnungsbestände geht. Das betrifft Miet- und Eigentumswohnungen, in denen die Rauchwarnmelder durch Hausverwaltungen, Dienstleister oder Eigentümer selbst verwaltet werden.

Wer profitiert von der Ferninspektion?

Die Ferninspektion von Rauchwarnmeldern bietet allen Beteiligten Vorteile: Betreiber und Verwalter größerer Wohnungsbestände sowie deren Serviceunternehmen müssen keine Termine mit Bewohnern vereinbaren, um die Wohnung zu Inspektionszwecken zu betreten. Die Bewohner wiederum müssen nicht mehr zu einer vorgegebenen Zeit zu Hause sein, um den Zugang zu ihrer Wohnung zu ermöglichen.

Was wird bei der Ferninspektion geprüft?

Der Leistungsumfang einer Ferninspektion hängt von der Bauweise des Rauchwarnmelders ab: Geräte der Bauweise B ermöglichen eine Teil-Ferninspektion. Dabei werden die Energieversorgung und Rauchsensorik automatisch geprüft, außerdem wird kontrolliert, dass der Rauchwarnmelder nicht demontiert ist und dass keine funktionsrelevanten Beschädigungen vorliegen. Rauchwarnmelder der Bauweise C ermöglichen eine komplette Ferninspektion. Dann kommen zu den genannten Prüfungen noch die automatische Kontrolle des Warnsignals, der Raucheintrittsöffnungen sowie die Umfeldkontrolle dazu.

Wie rechtssicher ist die Ferninspektion?

Die neue Fassung der DIN 14676-1 („Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung –Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“) ist im vierten Quartal 2018 erschienen. Neben der bekannten Vor-Ort-Inspektion beschreibt sie erstmals die teilweise oder vollständige Ferninspektion von Rauchwarnmeldern als gleichwertiges Verfahren der Instandhaltung. Damit bietet die Norm eine verlässliche Grundlage für diese technologische Anwendung.

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