Rauchwarnmelder-Wechsel in Baden-Württemberg

Nach 10 Jahren Betriebsdauer müssen Rauchwarnmelder in jedem Fall ausgewechselt werden. Dann steigt u. a. die Wahrscheinlichkeit von Fehlalarmen aufgrund von natürlichen Abnutzungseffekten, Korrosion und Ablagerungen in der Rauchkammer.

Laut DIN 14676-1 sind Rauchwarnmelder „… nach Herstellerangaben, aber spätestens 10 Jahre plus 6 Monate nach dem Datum der Inbetriebnahme auszutauschen …“

Seit 2013 ist in Baden-Württemberg die Installation von Rauchwarnmeldern in Neu- und Umbauten gesetzlich vorgeschrieben. Das Nachrüsten von Bestandsbauten ist seit Ende 2014 Pflicht. Dementsprechend steht spätestens im Jahr 2024 der Wechsel einer Vielzahl von Rauchwarnmeldern an.

Technisch hat sich in den vergangenen Jahren viel getan und es gibt für jeden Bedarf eine passende Lösung. Neben klassischen Stand-alone-Geräten, Modellen zur Funkvernetzung und barrierefreien Lösungen werden auch ferninspizierbare Rauchwarnmelder angeboten, bei denen die Notwendigkeit entfällt, Wohnungen zur Inspektion betreten zu müssen.

  Ei6500-OMS: Rauchwarnmelder zur Ferninspektion

  Ei650i: Standard-Rauchwarnmelder

  Ei650iRF: Funk-Rauchwarnmelder

Den Ei Electronics Flyer “RWM-Wechsel in Baden-Württemberg” finden Sie hier.

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